
Grundleistungen
- Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
- Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten (z. B. Fachingenieure)
- Kontrolle der Abrechnung der bauausführenden Unternehmen
- Abnahme der Bauleistungen und Feststellung evtl Mängel
- Antrag auf behördliche Bauabnahmen
- Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen
- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel

